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   LG Osnabrück, 28.11.1985 - 10 O 243/85   

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https://dejure.org/1985,2523
LG Osnabrück, 28.11.1985 - 10 O 243/85 (https://dejure.org/1985,2523)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28.11.1985 - 10 O 243/85 (https://dejure.org/1985,2523)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28. November 1985 - 10 O 243/85 (https://dejure.org/1985,2523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2377
  • VersR 1987, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12

    Schmerzensgeldanspruch nach Auffahrunfall auf Fahrzeug einer Schwangeren

    Denn anders als hier kam es in diesen Fällen zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Schwangerschaft in Form von Blutungen (LG Osnabrück, U.v. 28.11.1985 - 10 O 243/85, NJW 1986, 2377) und Frühgeburten (LG Bochum, U.v. 11.02.2010 - 3 O 454/07, juris) oder zu Krankenhausaufenthalten (LG Köln, U.v. 08.07.2008 - 8 O 15/08, juris).
  • LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08

    Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung

    Gleiches gilt für eine Entscheidung des LG Osnabrück (Urt. vom 28.11.1985 - 10 O 243/85 - NJW 1986, 2377: 1.750,00 EUR), wobei das Gericht weiterhin darauf hinweist, dass bereits die Indexanpassung der damals zuerkannten Summe einen Schmerzensgeldbetrag von 2.600,00 EUR ergibt, ohne dass dies bereits die in der Rechtsprechung zu beobachtende Tendenz zu höheren Schmerzensgeldern bereits wiedergespiegelt hätte.
  • LG Saarbrücken, 23.02.2005 - 14 O 437/04

    Bemessung des Schmerzengelds nach Körperverletzung an schwangerer Frau

    Das LG Osnabrück sprach einer im 4. Monat schwangeren Frau, bei der es zu unfallbedingten Blutungen kam und die 11 Tage im Krankenhaus verbringen musste, einen Betrag von 1.750 EUR Schmerzensgeld zu (LG Osnabrück, NJW 1986, 2377; vgl. auch LG Stuttgart, Az.: 22 O 372/81: im 4. Monat schwangere Frau war zwei Wochen arbeitsunfähig und litt vier Wochen über starke Schmerzen im Unterleib: 1.750 EUR).
  • LG Lübeck, 02.11.2018 - 10 O 145/14

    Haftung eines Unfallbeteiligten für psychische Gesundheitsbeeinträchti- gung des

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass bei sogenannten Schockschäden auf die äußere Erscheinung der Unfallkonstellation abzustellen ist (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 28.11.1985, Az.: 10 O 243/85, veröffentlicht in NJW 1986, 2377; OLG Nürnberg, Urteil vom 24.5.2005, 1 U 558/05, zitiert nach juris, Rz. 24, 27; Hager in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 823 b 36).
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